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a) Der Eigentümer ist für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit eines Luftfahrzeugs verantwortlich, und er muss sicherstellen, dass Flüge nur stattfinden, wenn:
4. die Instandhaltung des Luftfahrzeugs in Übereinstimmung mit dem in M.A.302 vorgeschriebenen genehmigten Instandhaltungsverfahren durchgeführt wurde.
Wenn in diesem Teil auf den "Eigentümer" Bezug genommen wird, deckt der Begriff situationsgebunden den "Eigentümer" oder den Mieter ab, soweit zutreffend.
(d) The pilot-in-command or, in the case of commercial air transport, the operator shall be responsible for the satisfactory accomplishment of the pre-flight inspection. This inspection must be carried out by the pilot or another qualified person but need not be carried out by an approved maintenance organisation or by Part-66 certifying staff.
d) Der verantwortliche Pilot bzw. bei gewerblichen Lufttransporten der Betreiber ist für die zufrieden stellende Durchführung der Vorflugkontrolle zuständig. Diese Kontrolle muss durch den Piloten oder eine andere qualifizierte Person erfolgen, braucht jedoch nicht von einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb oder von freigabeberechtigtem Personal gemäß Teil-66 durchgeführt zu werden.
(i) the owner of an aircraft may contract the tasks associated with continuing airworthiness to a continuing airworthiness management organisation approved in accordance with Section A, Subpart G of this Annex (Part M). In this case, the continuing airworthiness management organisation assumes responsibility for the proper accomplishment of these tasks.
i) kann der Eigentümer eines Luftfahrzeugs die Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vertraglich an ein gemäß Abschnitt A Unterabschnitt G dieses Anhangs (Teil M) genehmigtes Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit vergeben. In diesem Fall ist das Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Aufgaben verantwortlich.
(ii) An owner who decides to manage the continuing airworthiness of the aircraft under its own responsibility, without a contract in accordance with Appendix I, may nevertheless make a limited contract with a continuing airworthiness management organisation approved in accordance with Section A, Subpart G of this Annex (Part M), for the development of the maintenance programme and its approval in accordance with point M.A.302. In that case, the limited contract transfers the responsibility for the development and approval of the maintenance programme to the contracted continuing airworthiness management organisation.
ii) Ein Eigentümer, der sich entschließt, die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs eigenverantwortlich zu übernehmen, ohne einen Vertrag gemäß Anlage I zu schließen, kann dessen ungeachtet einen eingeschränkten Vertrag mit einem Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit gemäß Abschnitt A Unterabschnitt G dieses Anhangs (Teil M) über die Ausarbeitung eines Instandhaltungsprogramms und dessen Genehmigung gemäß M.A.302 schließen. In diesem Fall wird durch den eingeschränkten Vertrag die Verantwortlichkeit für die Ausarbeitung und Genehmigung des Instandhaltungsprogramms an das beauftragte Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit übertragen.
(f) In the case of large aircraft, in order to satisfy the responsibilities of paragraph (a) the owner of an aircraft shall ensure that the tasks associated with continuing airworthiness are performed by an approved continuing airworthiness management organisation. A written contract shall be made in accordance with Appendix I. In this case, the continuing airworthiness management organisation assumes responsibility for the proper accomplishment of these tasks.
f) Im Fall von großen Luftfahrzeugen und um den Verantwortlichkeiten gemäß Absatz (a) gerecht zu werden, muss der Eigentümer eines Luftfahrzeugs sicherstellen, dass die Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von einem zugelassenen Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit durchgeführt werden. Schriftliche Verträge müssen in Übereinstimmung mit Anlage I ausgefertigt werden. In diesem Fall ist das Unternehmen für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit für die einwandfreie Erfuellung dieser Aufgaben verantwortlich.
(g) Maintenance of large aircraft, aircraft used for commercial air transport and components thereof shall be carried out by a Part-145 approved maintenance organisation.
g) Die Instandhaltung von großen Luftfahrzeugen, von Luftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung und von Komponenten muss von einem nach Teil-145 genehmigten Instandhaltungsbetrieb durchgeführt werden.
h) Im Fall der gewerbsmäßigen Beförderung ist der Betreiber für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des von ihm betriebenen Luftfahrzeugs verantwortlich, und er muss
1. als Teil eines Luftverkehrsbetreiberzeugnisses anerkannt sein, das von der zuständigen Behörde in Übereinstimmung mit M.A. Unterabschnitt G für das von ihm betriebene Luftfahrzeug ausgestellt ist, und
(i) When an operator is requested by a Member State to hold a certificate for commercial operations, other than for commercial air transport, it shall:
i) Wenn ein Betreiber von einem Mitgliedstaat dazu aufgefordert wird, für seine gewerbsmäßigen Betriebstätigkeiten, ausgenommen jenen einer gewerbsmäßigen Beförderung, ein Zeugnis/eine Genehmigung zu führen, bedarf es
1. be appropriately approved, pursuant to M.A. Subpart G, for the management of the continuing airworthiness of the aircraft it operates or contract such an organisation; and
1. einer entsprechenden Genehmigung in Übereinstimmung mit M.A. Unterabschnitt G für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen oder eines Vertrages mit einem solchen Unternehmen und
(j) The owner/operator is responsible for granting the competent authority access to the organisation/aircraft to determine continued compliance with this Part.
j) Es obliegt dem Eigentümer, der zuständigen Behörde für die Feststellung der Übereinstimmung mit dem vorliegenden Teil Zugang zum Betrieb/Luftfahrzeug zu gewähren.

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